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Stand: März 2010

Kehrtarife:

Ausmünden:

Fixkostengrundgebühr:

Feuerstättensichtprüfung:

Befunde:

Überdruckfänge:

Kamerainspektionen:

Messungen nach dem Heizungsanlagengesetz:€ 23,62
Arbeitszeit je angefangene halbe Stunde€ 21,43
Erschwerniszuschlag€   4,93


Erschwernis: Kehren von der Sohle, in knieender Haltung, vom Dach, von Wohnräumen, auf Leitern stehend.
Geschosse:   Keller, Parterre, Obergeschoß(e), Dachgeschoß ausgebaut oder nicht.
(Dachgeschoß: 3 m = 1 Geschoß, Restlängen von 2 m = 1 Geschoß)


* Kehrfristen:

In der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Mai:


* Die Kehrfristen sind in der Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung gesetzlich geregelt und gelten für alle Kärntner Rauchfangkehrerbetriebe und deren Kunden.

Der Rauchfangkehrer ist verpflichtet, die Kehrungen ordnungsgemäß durchzuführen und die Kehrfristen einzuhalten, da er im Falle eines Brandschadens - verursacht durch Heizung oder Fang - zur Verantwortung gezogen wird.

Für weitere Informationen oder bei Unklarheiten bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Wenn Sie von unabhängiger Seite Informationen bezüglich der Tarife und Fristen haben möchten, wenden Sie sich bitte an die

Arbeiterkammer (Konsumentenschutz)
E-Mail: ak@ak-kaernten.or.at

oder an die

Landesinnung der Rauchfangkehrer
E-Mail: manfred.zechner@wko.or.at

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