Kehrtarife:
- Rauchfang Einzelofen€ 7,95
- Rauchfang über vier Geschosse€ 9,91
- 1 Fang Zentralheizung€ 12,68
- Zentralheizungsfang über vier Geschosse€ 16,70
Ausmünden:
- in unbewohnten Räumen€ 1,63
- in bewohnten Räumen€ 3,30
Fixkostengrundgebühr:
- inkl. Porto für Kehrplan€ 10,48/Jahr
Feuerstättensichtprüfung:
- Wohneinheit und Brennstoff€ 8,77
Befunde:
- nach Stockwerkenab € 23,00
Überdruckfänge:
- im Tarif nicht geregelt, werden nach Aufwand verrechnet.
Kamerainspektionen:
- Im Tarif nicht geregelt, werden nach Aufwand verrechnet.
Messungen nach dem Heizungsanlagengesetz:€ 23,62
Arbeitszeit je angefangene halbe Stunde€ 21,43
Erschwerniszuschlag€ 4,93
Erschwernis: Kehren von der Sohle, in knieender Haltung, vom Dach, von Wohnräumen, auf Leitern stehend.
Geschosse: Keller, Parterre, Obergeschoß(e), Dachgeschoß ausgebaut oder nicht.
(Dachgeschoß: 3 m = 1 Geschoß, Restlängen von 2 m = 1 Geschoß)
* Kehrfristen:
In der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Mai:
- Festbrennstoffe und Heizöl leicht 4 x je Kehrsaison.
- Heizöl extra leicht 2 x je Kehrsaison.
- Gas 1 x jährlich
- Bei Warmwasserbereitung während der Sommermonate jeweils 1 Kehrung.
Dazu Feuerstättensichtprüfung alle 3 Jahre. Messungen nach dem Heizungsanlagengesetz alle 2 Jahre, ab 50 kW jährlich.
* Die Kehrfristen sind in der Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung gesetzlich geregelt und gelten für alle Kärntner Rauchfangkehrerbetriebe und deren Kunden.
Der Rauchfangkehrer ist verpflichtet, die Kehrungen ordnungsgemäß durchzuführen und die Kehrfristen einzuhalten, da er im Falle eines Brandschadens - verursacht durch Heizung oder Fang - zur Verantwortung gezogen wird.
Für weitere Informationen oder bei Unklarheiten bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Wenn Sie von unabhängiger Seite Informationen bezüglich der Tarife und Fristen
haben möchten, wenden Sie sich bitte an die
Arbeiterkammer (Konsumentenschutz)
E-Mail: ak@ak-kaernten.or.at
oder an die
Landesinnung der Rauchfangkehrer
E-Mail: manfred.zechner@wko.or.at